Corona-Regelungen

Wir möchten für 2023 langsam wieder in den normalen Sportbetrieb wechseln und streichen daher die bisherigen Sonderregelung zum generellen Vorschießen auf dem eigenen Stand bei Bedenken an der Teilnahme (Ansteckungsgefahr) an der Bezirksmeisterschaft. Um den Schützen bei einer Quarantäne (bzw. Kontakt mit einer infizierten Person) dennoch die Chance zu geben an der nachfolgenden Landesmeisterschaft teilzunehmen, haben wir die folgenden Regelungen getroffen:

  • Im Falle einer bestehenden Quarantäne, positiven Corona-Testergebnis oder bei Kontakt mit einer infizierten Person, kann der jeweilige Schütze die Verwendung eines Qualifikationsergebnisses beantragen.
  • Der Antrag muss von dem Schützen bzw. einem Vereinsvertreter formlos bei dem zuständigen Sportleiter gestellt werden. Ohne entsprechende Information wird der Schütze als nicht angetreten (NA) gewertet.
  • Als Qualifikationsergebnis wird das Meldeergebnis zur Bezirksmeisterschaft verwendet, bzw. das Ergebnis der höchsten Meisterschaft des vorherigen Sportjahres. Das Ergebnis des vorherigen Sportjahres wird vom Schützen bzw. dem Vereinsvertreter beigestellt.

Siegerehrungen

Die Siegerehrungen finden im Anschluss an den letzten Durchgang statt. Bei Meisterschaften, bei der die Durchgänge nach Altersklassen oder Disziplinen eingeteilt wurden, findet die Siegerehrung der jeweiligen Altersklasse(n) bzw. Disziplin nach dem Abschluss des letzten Durchgangs der jeweiligen Altersklasse bzw. Disziplin statt.