Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

  • Die Mitglieder des Landessportbundes NRW, die bis zum 31. Dezember 2024 kein Schutzkonzept im Sinne des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen haben, werden ab dem 01. Januar 2025 von jeglicher finanziellen Förderung durch den LSB NRW ausgeschlossen. Das gilt im Falle einer Weiterleitung von KJFP-Mitteln auch für die Weiterleitungsempfänger.
  • Außerdem dürfen bei fehlendem Schutzkonzept in Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten ab dem Bildungsjahr 2026/2027 keine Freiwilligen mehr eingesetzt werden. Es wird hier nicht zwischen einem Freiwilligen Sozialen Jahr und einem Bundesfreiwilligendienst unterschieden.
  • Ausdrücklich ausgenommen von diesen Fristen sind Sportvereine, die weder KJFP-Mittel des Landes erhalten noch Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten sind

Mindestanforderung

Die Tabelle "Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW – Meilenstein bis zum 31.12.2024" des Landessportbundes NRW gibt euch eine Übersicht, welche Mindestanforderungen aus dem Landeskinderschutzgesetz resultieren.

Empfehlenswert sind darüber hinaus Satzungsklauseln, Qualifizierung der haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, Erstellung eines Interventionsleitfadens und die Umsetzung einer Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, um ein bestmögliches Schutzkonzept aufzustellen, mit dem alle Beteiligten mehr Schutz und Handlungssicherheit erhalten

Mitglied im Qualitätsbündnis (Freiwillig)

Mit dem Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport gibt der Landessportbund NRW den Sportvereinen, Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden konkrete Hilfestellung, um das Thema im Sport zu enttabuisieren, Präventionsmaßnahmen umzusetzen sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und handlungsfähig zu bleiben.

Der Landessportbund unterstützt und berät alle seine Mitgliedsorganisationen in der Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport, unabhängig davon, wie intensiv sich die Organisationen schon mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Alle Angebote im Rahmen des Qualitätsbündnisses sind für Mitgliedsorganisationen kostenfrei.

Um Mitglied im Qualitätsbündnis zu werden, müssen die Sportorganisationen zehn Qualitätskriterien umsetzen und installieren. Die Reihenfolge kann dabei prozessorientiert und vereinsspezifisch beschlossen werden. 

Deutscher Schützenbund

Der DSB gibt auf seiner eingerichteten Seite viele ergänzende Informationen und stellt euch auch die wichtigsten Formulare, Leitfäden und auch den Ehrenkodex zur Verfügung. Desweiteren gibt es hier Tipps zur Beantragung und den Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen (inkl. der notwendigen Bestätigung für die kostenneutrale Beantragung der erweiterten Führungszeugnisse).

Deutscher Schützenbund: Sexualisierte Gewalt (dsb.de)

Westfälischer Schützenbund

Gewaltprävention (wsb1861.de)