02.11.2012 18:53

Neue Schießstandrichtlinien in Kraft getreten

Kategorie: Allgemein Allgemein

Am 23. Oktober 2012 sind im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die vom Bundesministerium des Innern gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allge­meinen Waffengesetz-Verordnung herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) bekannt gegeben worden. Die Schießstandrichtlinien sind ab dem Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger anzuwenden. Die bisher vom Deutschen Schützenbund erarbeiteten und herausgegebenen Schießstandrichtlinien haben seit diesem Tage keine Gültigkeit mehr.

Die aktuellen Schießstandrichtlinien sind unter Informationen / Downloads / Allgemein auf der Homepage des Bezirks zu finden.