24.01.2015 22:08

Hinweis zum neuen Teil 10 der Sportordnung (Sp.O.)

Kategorie: Allgemein Allgemein

Wiesbaden, 17.12.14 – Ab dem Sportjahr 2015 hat derDSB die Kugel-Disziplinen des Deutschen Behindertensportes (DBS) in sein Sportprogramm übernommen. Dafür wurde der Teil 10 der Sp.O. geschaffen.
Im diesem neuen Teil 10 der Sp.O. wurden die bisherim Teil 0 befindlichen DSB-Regeln für Behinderte
und die meist internationalen Regeln des DBS vereinigt. Dadurch wurde das Sportangebot für Behinderte erheblich erweitert. Was bedeutet diese Änderung für den Sportler an der Basis.
Zunächst fällt auf, dass nun für alle behinderten Sportler im DSB ein erweitertes Wettkampfangebot gemacht werden kann. Neben den bisher bekanntenDisziplinen Luftgewehr, Zimmerstutzen und KK-100 Meter können nur auch die bisher dem DBS vorbehaltenen Disziplinen Luftgewehr Liegend, KK 3 x 20, KK 3 x 40 oder KK-Liegend für Gewehrschützen angeboten werden. Auch für Pistolenschützen gibt es jetzt Behindertendisziplinen: Luftpistole, KK-Sportpistole, Freie Pistole oder die Mehrschüssige Luftpistole.
Darüber hinaus können nun behinderte Sportler auch an den Wettbewerben der Nichtbehinderten teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, sie schießen ohne Hilfsmittel bzw. sie haben den Eintrag SH1. Als Beispiel soll folgende Disziplin dienen: Pistole 9 mm Luger. Diese Disziplin wird stehend freihändig (Voranschlag und beidhändige Haltung) geschossen. Ein Sportler im Rollstuhl war bisher von dieser Disziplin (und damit auch von der Bedürfnisbestätigung für den Waffenerwerb), ausgeschlossen. Nun kann dieser Sportler mit seinem Rollstuhl am Wettbewerb der Nichtbehinderten teilnehmen. Neu ist in diesem Teil 10
auch, dass alle Sportler die im behinderten Bereichmitschiessen möchten „klassifiziert” sein müssen.
Durchgeführt wird diese Klassifizierung von speziell weitergebildeten Ärzten oder Pysiatherapeuten die vom DSB anerkannt wurden. Klassifizierungen können von Kreisen/Gauen, Bezirken oder Landesverbänden des DSB organisiert werden. Auch bei den Deutschen Meisterschaften in Hochbrück besteht die Klassifizierungsmöglichkeit. Die Klassifizierung wird auf einer DSB-Klassifizierungskarte (Checkkartengröße) bestätigt, diese ersetzt die bisherigen Bestätigungen der Landesverbände. Interessenten fragen wegen einer Klassifizierungsmöglichkeit bitte bei ihrem Landes- oder Bezirkssportleiter nach.
Weitere Rückfragen können sie an den Behindertenreferenten des DSB Herrn Dieter Ohmayer richten: ohmayer@t-online.de. Die Adressdaten der vom DSB anerkannten Klassifizierer sind den Landesverbandsgeschäftsstellen bekannt. Bitte wenden Sie sich dorthin, wenn Sie einen Klassifizierer benötigen.