Änderungen bei Lizenzverlängerungen
Kategorie: Startseite, Jugend, Allgemein, VereineVon: Jan Sacher
Die Anträge zur Lizenzverlängerung einer Lizenz des DSB müssen bei der Fachkraft für Bildung und Jugend des WSB in der Geschäftsstelle des WSB (Maria Jonas) eingereicht werden. Dies gilt auch für die Kampfrichter "B"-Lizenz. Die Kampfrichter "A"-Lizenzen werden nur vom Bundeskampfrichterreferenten verlängert.
Hierzu muss bei jeder Verlängerung
- ein erweitertes Führungszeugnis
- die unterschriebene Ethik-Erklärung (Ehrenkodex)
- ggf. weitere Unterlagen wie z.B. Lizenzausweis oder Einsatznachweisheft
Dies basiert auf Vorgaben des Bundesinnenministeriums zur Sportförderung, des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Schützenbundes (DSB).
Die Vordrucke hierzu findet Ihr auf der Homepage des WSB unter
Durch Beschluss des Präsidiums und der verschiedenen Gremien des WSB ist jeder Inhaber einer Lizenz des DSB und/oder WSB verpflichtet, eine online-Schulung (z.B. Kurz&Gut Seminare des LSB Sensibilisierung Gewalt im Sport) im Umfang von 3 Zeitstunden (4LE) bis zur nächsten Lizenzverlängerung mitzumachen. Die Termine für diese Schulung, die kostenlos ist, können im Internetangebot des WSB (https://wsb1861.de/index.php/bildung/terminuebersicht) abgerufen werden und werden gegen Teilnahmenachweis mit 2 Fortbildungspunkten auf die nächste Lizenzverlängerung angerechnet.
Sollte eine solche Schulung schon vorliegen, auch bei einem anderen Anbieter/Sportverband/Arbeitgeber, wird diese Schulung gegen Teilnahmenachweis anerkannt.
