Fragen zur Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie
Kategorie: Gewehr, Pistole, LigaAus gegebenen Anlaß möchte ich zu Teil A Punkt 8.4 der neuen Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie Stellung nehmen.
Neue Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie Teil A Punkt 8.4
Ligaschützen dürfen im ersten und zweiten Wettkampf einer Ligasaison nur in einer Ligamannschaft
starten. Dies gilt auch für einen Start in einer 1. oder 2. Bundesligamannschaft.
Alte Ligaordnung Punkt 7.4
Ligaschützen dürfen nur in einer Ligamannschaft beim ersten Wettkampf der Ligen starten
Dies gilt auch für einen Start in einer 1. oder 2.Bundesligamannschaft.
Teil A Punkt 8.4 der Liga- und Rundenwettkampfrichtlinie ist somit eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Ligaordnung und besagt, daß die Wettkämpfe Nummer 1 und 2 nur in einer Liga geschossen werden dürfen.
Beispiele : Erster Wettkampf wird im Bezirk geschossen => Eintragung im Ligapass B 1
daraus folgt, daß die Wettkampfnummer 2 nur im Bezirk geschossen werden darf => Eintragung im Ligapass B 2 wäre korrekt
Eine Teilnahme an Wettkämpfen K 1,K 2 (Kreisliga); V 1, V 2 (Verbandsliga); W 1, W 2 (Westfalenliga) und BL 1,BL 2 (Bundesliga)
ist nicht gestattet.
Sollte z.B. jemand den Eintrag K 2 in seinem Ligapass haben, so ist die Teilnahme an den Wettkämpfen B 1,B 2 (Bezirksliga);
V 1, V 2 (Verbandsliga); W 1, W 2 (Westfalenliga) und BL 1,BL 2 (Bundesliga) ebenfalls nicht gestattet.
Startberechtigt für die ersten beiden Wettkämpfe in der Verbandsliga ( V 1 und V 2 ) und der
Westfalenliga ( W 1 und W 2 ) sind somit alle Schützen die in Ihrem Ligapass noch keine Eintragung haben.
Sofern dies aus terminlich überhaupt möglich sein sollte, hätte man mit Einträgen K 3 oder B 3 natürlich die Startberechtigung für die ersten beiden Wettkämpfe in der Verbands- und Westfalenliga.
Bei Mannschaften die gegen diese Regelung verstoßen, werde ich den Wettkampf mit 0:5 werten.
Mit sportlichen Grüßen
Johannes Wieczorek