18.12.2008 23:19

Pressluftkartuschen werden zukünftig auf das Alter überprüft

Kategorie: Allgemein Allgemein

Liebe Sportkameradinnen , liebe Sportkameraden ,

bei der Bezirksvorstandssitzung wurden wir darüber informiert, dass bei Meisterschaften ab sofort die Pressluftkartuschen der Luftdruckwaffen auf ihr Alter geprüft werden müssen.

 

Der Hintergrund ist, dass Kartuschen, die älter als 10 Jahre sind, laut Druckbehälterverordnung nicht mehr verwendet werden dürfen, hieß es erst dieses gilt nicht für CO2 Kartuschen, wurde dieses heute (16.12.08) in einer Mitteilung der Technischen Kommission des Deutschen Schützenbundes widerlegt so dass jetzt auch CO2 Kartuschen betroffen sind.

 

Die neue SpO des DSB gültig ab 01.01.2010 wird um den Regelpunkt 0.5.1.2.1 ergänzt er lautet:

 

Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.

 

Prüft bitte Eure Kartuschen.

 

Jetzt ist noch genügend Zeit, bis zum Kreispokal bzw. zur Bezirksmeisterschaft ggfs. eine neue Kartusche zu besorgen oder die alten Stahlkartuschen überprüfen zulassen. Es werden KEINE Starts mit zu alten Kartuschen zugelassen. Dies erfolgt in Anlehnung an die vorgesehene Handhabung des DSB. Wir bitten um Verständnis da bei einem Unfall versicherungsrechtliche Probleme sowohl auf den Waffenbesitzer, aber auch auf den Veranstalter zukommen können.

 

Der VERBAND DER HERSTELLER VON JAGD -, SPORTWAFFEN UND MUNITION gab auf seiner Internetseite (www.jsm-waffen.de) folgender Erklärung ab:

 

Nutzungsdauer von Druckgasbehältern

 

Das Thema „Nutzungsdauer von Druckgasbehältern“ hat in den letzten Wochen zu Irritationen und zu erheblichen Nachfragen geführt.

Mit beigefügten Informationen möchten wir versuchen die entstandenen Unsicherheiten zu klären.

Zunächst muss eine Unterscheidung der Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Aluminium und aus Stahl vorgenommen werden.

 

1. Nutzungsdauer von Druckgasbehältern (Pressluft und Co2) aus Aluminium

Sowohl die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, als auch weitergehende Überprüfungen nach dem derzeitigen Stand der Technik sowie die vorliegenden praktischen Erfahrungen der letzten Jahre, haben die bei uns organisierten Firmen

 

J.G. Anschütz GmbH & Co. KG

Feinwerkbau GmbH

Röhm GmbH

Steyr Sportwaffen GmbH

Weihrauch & Weihrauch GmbH

Carl Walther GmbH

dazu veranlasst, festzulegen, die herstellerbezogene Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Aluminium auf maximal 10 Jahre zu beschränken, um die Sicherheit der Verwender und auch Dritter zu maximieren.

 

Aus Vorsorge gegenüber den Verwendern und auch gegenüber Dritten, sind die o.g. Firmen zudem der Auffassung, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer durch eine „Überholung“ oder „Prüfung“ der Aluminiumkartuschen in Form einer erneuten Druckprüfung, ohne Untersuchung der inneren Beschaffenheit, nicht empfehlenswert ist. Denn eine solche Prüfung kann nach Auffassung der Hersteller, unter Berücksichtigung der über die Jahre auf das Material einwirkenden Beanspruchungen (insbesondere durch Beschädigungen, Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ) nicht die 100 % Gewähr bieten, dass die Aluminiumkartuschen weiterhin gefahrlos verwendet werden können.

 

Insofern sollten nach Ablauf der 10 Jahre ab Herstellerdatum (das auf den Kartuschen angebracht ist), die Druckgasbehälter aus Aluminium aus Sicherheitsgründen nicht mehr weiter verwendet und gefahrlos entleert werden.

 

Die o.g. Firmen weisen schon seit Jahren in ihren Bedienungsanleitungen, und neuerdings auch auf ihren Internetseiten und auch durch eine unter dem Dach des JSM gemeinsam erstellten Herstellerinformation auf die vorgenommene herstellerbezogene Nutzungsdauer von Druckgasbehältern von 10 Jahren hin.

 

2. Nutzungsdauer von Druckgasbehältern (Pressluft und Co2) aus Stahl

Hinsichtlich der Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Stahl haben die o.g. Firmen ebenfalls festgelegt, die herstellerbezogene Nutzungsdauer auf 10 Jahren zu beschränken.

 

Aufgrund einer anderen Materialeigenschaft der Stahlkartuschen und der dadurch bestehenden Möglichkeit einer vom Hersteller durchzuführenden Wiederholungsprüfung nach 10 Jahren (analog zur Druckbehälterverordnung), werden bei den Stahlkartuschen - sofern die Wiederholungsprüfung keine Beanstandungen ergibt - gegen eine einmalige Verlängerung der Nutzungsdauer von weiteren 10 Jahren keine Einwände erhoben.

 

Diese vom Hersteller vorzunehmende Wiederholungsprüfung nach 10 Jahren kann allerdings nur im jeweiligen Werk des Herstellers und nicht im Rahmen des durchgeführten Services bei Schießsportveranstaltungen durchgeführt werden.

 

 

Der Schützenkreis Siegen wird Euch gern über die Entwicklung weiter informieren. Sollte eine verbindliche Regelung (Neubestellung/Prüfung/ Waffentyp) vorliegen, werden wir versuchen über eine größere Bestellung (unter Einbindung des Fachhandels) ggfs. einen günstigeren Preis für neue Kartuschen zu erzielen. Dies dürfte aber erst ab den nächsten zwei bis drei Jahren mit entsprechenden Stückzahlen der Fall sein.

 

Mit sportlichen Gruß

Friedhelm Krombach

-Sportleiter SK Siegen-