30.10.2020 13:33

Aktuelle Informationen des WSB zur neuen CoronaSchV ab 02.11.

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Von: Jan Sacher

Am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen neuen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Gültigkeit ab dem 02. November 2020 bis zum 30. November 2020 gefasst, der die bisher bereits getroffenen Maßnahmen ergänzt.

Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb und somit auch auf Vereine und Mitglieder des Westfälischen Schützenbundes:

  • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen gestattet.
  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
    Damit müssen Schießsportanlagen im November also leider geschlossen bleiben!
  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Gastronomiebetriebe und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen
  • Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. Die neue Coronaschutzverordnung, sowie deren Auswirkungen werden wir von Seiten des Westfälischen Schützenbundes entsprechend veröffentlichen.

Die Neuerungen beinträchtigen auch die Veranstaltungen und laufenden Tätigkeiten des Westfälischen Schützenbundes. Diese Einschnitte sind aus sportlicher Sicht sehr bedauerlich, aber die Gesundheit von Sportlern, Trainern, Mitarbeitern, Schützen und deren Angehörigen genießt absolute Priorität. Damit folgen wir auch dem Aufruf des der Bundesregierung und der Landesregierung NRW zur Solidarität und gegenseitiger Unterstützung, den wir insoweit uneingeschränkt teilen. Betroffen sind u. a. folgende Wettkämpfe: 

  • WSB Ligen
    Die WSB Ligen werden für den Monat November ausgesetzt. Die Wettkämpfe werden baldmöglich nachgeholt.
  • WSB TopScorer
    Der Starttermin des Individual-Fernwettkampfes wird um einen Monat auf den 01.12.2020 verschoben. Ergebnisse, welche am 1. November geschossen werden, dürfen für die erste Wettkampfperiode genommen werden.
  • WSB Vereins-Cup
    Der Starttermin des Team-Fernwettkampfes wird um einen Monat auf den 01.12.2020 verschoben. Ergebnisse, welche am 1. November geschossen werden, dürfen für die erste Wettkampfperiode genommen werden.

Die Landesregierung NRW hat heute die neue Coronaschutzverordnung auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: www.wsb1861.de